Fortbildungsdetails

Qualifikationserweiterung im Herkunftssprachlichen Unterricht: didaktischer und methodischer Teil

ANR: 101870 Schulform: Allgemeine Schulformen Bereich/Teilbereich: Qualifikationserweiterungen/Zertifikatskurse / Herkunftssprachlicher Unterricht Direkter Link: 101870 (öffnet in neuem Fenster) Gruppe: Alle Angebote aus dieser Gruppe
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didaktischer und methodischer Teil

Inhalt

Die Qualifikationserweiterung im Umfang von 160 Fortbildungsstunden hat das Ziel, die didaktischen und –methodischen sowie die organisatorischen Kompetenzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer so zu erweitern, dass sie am Ende des Kurses grundlegend für die Erteilung eines lehrplangemäßen Unterrichts in der Primarstufe und an Schulen der Sek I im Bereich des herkunftssprachlichen Unterrichts qualifiziert sind.

Folgende Inhaltsbereiche werden dabei schwerpunktmäßig behandelt:

  • Schulsystem und Schulrecht in NRW
  • Richtlinien und Lehrplan „Herkunftssprachlicher Unterricht“
  • Individuelle Spracherwerbsprozesse
  • Kompetenzorientiertes Lehren und Lernen
  • Sprachverwendung im mehrsprachigen Kontext
  • Sprachprüfung und Leistungsbewertung
  • Grundsätze der Unterrichtsgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Förderung


Sonstiges
  • Die Teilnahme wird (unter Bezug auf BASS 20-22 Nr. 8) mit 4 Std./wö. (bei Gymnasium, Gesamt-, Sekundar-, Gemeinschafts-, Primusschule u. WBK) bzw. 5 Std./wö. (bei Grund-, Haupt-, Förder- u. Realschule) auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet, die nicht bedarfserhöhend für die Schule wirksam wird.
  • Die Anrechnung soll am Kurstag wirksam werden, um Unterrichtsausfall zu vermeiden.
  • Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt. Für alle Veranstaltungen besteht Teilnahmepflicht.
  • Reisekosten werden auf Antrag von der Bezirksregierung erstattet.
Fächer
Weitere Sprachen
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen und Schulen der Sek I, die zur Erteilung herkunftssprachlichen Unterrichts oder zur Erteilung herkunftssprachlichen Unterrichts anstelle einer zweiten oder dritten Pflichtfremdsprache eingestellt wurden und gemäß Punkt „6. Lehrkräfte“ des o.g. Erlasses (BASS 13 – 61 Nr. 2) zur Teilnahme an der Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ verpflichtet sind und ihre Teilnahme schriftlich verbindlich erklärt haben. Lehrerinnen und Lehrer, die bereits ein Lehramt an einer Grundschule oder an einer Schule der Sek I innehaben und eine unbefristete Unterrichtserlaubnis in einem weiteren Fach erwerben wollen. Voraussetzungen sind laut Nr. 6.2 und 6.3 des o.g. Erlasses (BASS 13 – 61 Nr. 2) der Nachweis der geforderten Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen „Lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates (GeR) oder der Nachweis über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts oder der Nachweis über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts. Der Unterrichtseinsatz im laufenden Schuljahr ist zwingend erforderlich; es handelt sich hierbei um ein Ausschlusskriterium. Es sind nur Lehrkräfte zugelassen, die sich in einem unbefristeteten Dienst-/ Arbeitsverhältnis auf Probe befinden und die nach Ablauf der i.d.Regel zweijährigen Befristung in ein unbefristetes Dienst-/ Arbeitsverhältnis als Lehrer/in übernommen werden sollen.

Fachberatung Fortbildung

Markus Klecker

E-Mail: markus.klecker@bra.nrw.de

Tel: 02931/82-3094

Sachbearbeitung

Ceyda Türan

E-Mail: ceyda.tueran@bra.nrw.de

Tel: 02931/82 3825

Termine

Derzeit sind keine Anmeldungen als schulexterne Lehrkräftefortbildung möglich. Neue Termine werden ausschließlich online veröffentlicht.