Sicherheitstechnische Unterweisung für die Nutzung von Werkzeugen, Maschinen und Werkstoffen im Technikunterricht gemäß RISU-NRW I - 4.3
Inhalt
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Die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW) gelten in den naturwissenschaftlichen Fächern, in Technik, Arbeitslehre, Hauswirtschaft, Textilgestaltung, Kunst und Musik der allgemeinbildenden Schulen. Sie gelten auch für weitere Unterrichtsveranstaltungen, in denen Tätigkeiten ausgeübt werden, bei denen diese Richtlinie anzuwenden ist.
Lehrkräfte im Technikunterricht müssen neben einer Vielzahl von rechtlichen Vorschriften auch den sicheren Umgang mit Werkstoffen, Werkzeugen und Maschinen beherrschen. Die sicherheitstechnische Unterweisung vermittelt diese Fachkompetenzen und bezieht sich dabei auf die Hinweise und Ratschläge der RISU-NRW für das Fach Technik.
Die Fortbildung setzt dabei auch die Vorgaben eines landesweit zwischen dem MSB, den Bezirken und der Unfallkasse NRW abgestimmten Curriculums mit folgenden, für den Technikunterricht wesentlichen, Inhaltsfeldern um:
- Holzbearbeitung mit Maschinen
- Metallarbeiten
- Kunststoffe
Die Qualifizierung versetzt die teilnehmende Lehrkraft in die Lage, die sicherheitstechnische Unterweisung nach RISU-NRW I - 4.3 an ihrer Schule durchzuführen.
Die Teilnehmenden erhalten nach einer erfolgreichen Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung, die die Inhaltsfelder der Qualifizierung im Detail benennt.
Bezug zum RRSQ:
4.2.2 Lehrkräfte bewältigen belastende Anforderungen professionell.Organisatorischer Rahmen:
Die Fortbildung umfasst für den Teil Holzbearbeitung drei ganze Tage, für den Bereich Metallbearbeitung/Kunststoffbearbeitung zwei ganze Tage.- Fächer
-
Technik
- Zielgruppe und Voraussetzungen
- 1. Grundständig studierte Techniklehrkräfte ohne sicherheitstechnische Unterweisung. 2. OBAS-Absolvent/-innen für das Fach Technik (Seiteneinsteiger/-innen, die ein Lehramt für Technik machen) die keine sicherheitstechnische Unterweisung erhalten haben. 3. Kolleginnen und Kollegen mit PE (pädagogischer Einführung) und anerkanntem Fach Technik. 4. Fachlehrkräfte Förderschule, die im Fach Technik/Werken eingesetzt werden. 5. Nachrangig Auffrischung: Die oben benannten Lehrkräfte, die ihre sicherheits-technische Unterweisung in Absprache mit der Schulleitung auffrischen wollen. Keine Teilnahme: 1. Fachfremd unterrichtende Kolleginnen und Kollegen ohne sicherheitstechnische Unterweisung (diese besuchen den Z-Kurs, der die fachlichen und methodisch-didaktischen Grundlagen vermittelt und die sicherheitstechnische Unterweisung enthält) 2. Quereinsteiger/-innen ohne anerkanntes Lehramt 3. befristet eingestellte Kolleginnen und Kollegen
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- 09:00–16:00 Uhr Bertha-von-Suttner-Schule Köln
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