KompetenzerwartungenDie Teilnehmenden
- analysieren den Entwicklungsstand ihrer Schule hinsichtlich einer nachhaltigkeitsorientierten Schulentwicklung im Whole School Approach,
- entwickeln schulische Zielsetzungen und Maßnahmen zur strukturellen Verankerung von Bildung für Nachhaltige Entwicklung,
- gestalten partizipative Schulentwicklungsprozesse unter Einbeziehung unterschiedlicher schulischer Akteurinnen und Akteure,
- initiieren und begleiten Veränderungsprozesse im Sinne einer lernenden Organisation,
- fördern Zukunftskompetenzen sowie nachhaltigkeitsorientierte Lern- und Unterrichtskulturen,
- nutzen Methoden des Systemdenkens, der lösungsorientierten Prozessgestaltung und der kollegialen Zusammenarbeit,
- entwickeln schulische Netzwerke und Kooperationen mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern,
- reflektieren die eigene professionelle Haltung im Kontext nachhaltiger Schulentwicklung,
- planen konkrete Transfermaßnahmen und sichern deren Umsetzung im schulischen Alltag.
InhalteBildung für Nachhaltige Entwicklung verbindet soziale, kulturelle, demokratische, ökologische und ökonomische Perspektiven und orientiert sich an den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen.
Grundlage der Fortbildung ist der Whole School Approach, der nachhaltige Schulentwicklung als systemischen Prozess versteht und die Handlungsfelder Unterricht und Lernen, Schulkultur, Organisation, Gebäude und Campus sowie Netzwerke und Kooperationen miteinander verknüpft.
Die Fortbildung umfasst folgende Module:Modul 1: Schulische Verortung im Whole School Approach- Standortbestimmung der eigenen Schule
- Einführung in BNE und Whole School Approach
- Entwicklung erster schulischer Zielperspektiven
Modul 2: Partizipative Organisationskultur- Beteiligungsstrukturen in Schule
- Rollenklärung und Veränderungsprozesse
- Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams
Modul 3: Zukunftskompetenzen und Lernkultur- Gestaltung nachhaltigkeitsorientierter Lernprozesse
- Zukunftskompetenzen und transformative Bildung
- Unterrichts- und Lernkultur im Kontext von BNE
Modul 4: Vernetzung und Kooperation- Aufbau und Nutzung schulischer Netzwerke
- Kooperation mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern
- Öffnung von Schule in den Sozialraum
Modul 5: Präventionssensible Schule- Gesundheitsförderung und Wohlbefinden
- Resilienz und Schutzfaktoren
- Nachhaltigkeit als Beitrag zu einer förderlichen Schulkultur
Modul 6: Gestaltung nachhaltiger Lernräume- Lernräume als Entwicklungsfelder nachhaltiger Schule
- Gebäude, Campus und Schulumgebung
- Partizipative Gestaltung schulischer Lebensräume
Modul 7: Zukunftswerkstatt zur weiteren WSA-Implementierung- Bilanzierung des Entwicklungsprozesses
- Sicherung und Verstetigung von Ergebnissen
- Planung weiterer Entwicklungsschritte
Die schulischen Entwicklungsteams werden während der zweijährigen Laufzeit durch ein Moderationsteam begleitet, das Schulentwicklungsberatende einbezieht.
UmfangDie Maßnahme umfasst insgesamt 56 Fortbildungsstunden in Präsenz.
Sie besteht aus sieben aufeinander aufbauenden Modulen mit jeweils acht Fortbildungsstunden sowie Transfer- und Erprobungsphasen zwischen den Modulen.
Nachhaltigkeit und TransferZentrales Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige und ganzheitliche Verankerung von Bildung für Nachhaltige Entwicklung im Sinne des Whole School Approaches NRW in Unterricht und Schulkultur.
Dies umfasst sowohl die programmatische Verankerung von BNE im Schulprogramm, in schulischen Strukturen und pädagogischen Konzepten als auch deren Umsetzung als gelebte Praxis im Schulalltag.
Informationen zum WSA NRW finden sich unter:
WSADie Entwicklungsteams dokumentieren ihre Arbeitsschritte, reflektieren den Entwicklungsprozess fortlaufend und sichern den Transfer in die schulische Praxis.
HinweiseDie Belange von Teilzeitkräften sind bei der Organisation der Maßnahme zu berücksichtigen. Es wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.
Die Fortbildung wird gemäß Nummer 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen (BASS 21-06 Nr. 1.1) barrierefrei gestaltet. Schwerbehinderte Menschen werden bevorzugt berücksichtigt.
Die Maßnahme wird fortlaufend evaluiert und auf Grundlage der Evaluationsergebnisse sowie aktueller wissenschaftlicher und bildungspolitischer Entwicklungen kontinuierlich weiterentwickelt.